Bayernweite Lockerungen ab kommenden Montag

04. Juni 2021 , 14:13 Uhr

Das bayrische Kabinett hat heute bei einer Pressekonferenz weitere Lockerungen bekanntgegeben, die ab Montag den 07.06.2021 gelten:
Ab einer Inzidenz von 100 gilt die Bundesnotbremse.

Kontaktbeschränkungen:
Bei Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen sich 10 Personen aus max. drei Haushalten,
Bei  einer Inzidenz unter 50  dürfen sich 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten gemeinsam aufhalten.
Geimpfte und Genesene werden dabei nicht mitgezählt.

Private Veranstaltungen:
(Geburtstags-, Hochzeits-, Tauffeiern, Beerdigungen, Vereinssitzungen etc.)
Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100  sind im Außenbereich 50 Personen erlaubt, Innen 25 Personen. MIT TEST
Bei einer Inzidenz unter 50 sind im Außenbereich  bis 100 Personen erlaubt, drinnen bis 50 Personen. OHNE TEST

Schulen:
Bei einer Inzidenz unter 50 gilt  für alle Schulen Präsenzunterricht.
(Ab dem 21.06.2021 gilt auch für alle Gebiete mit einer Inzidenz unter 100 überall Präsenzunterricht.)
Im Sportunterricht gilt keine Maskenpflicht mehr
An allen Schulen gilt weiterhin , inzidenzunanbhängig, eine Testpflicht.
NEU: Das Testergebnis kann auch außerschulisch genutzt werden.
Kindertagesstätten kehren – soweit noch Einschränkungen bestehen – analog zu den Schulen zum Normalbetrieb zurück, bei Inzidenz < 100 also ab dem 21. Juni
Hochschulen: Die Hochschulen können wieder Präsenzveranstaltungen anbieten (Vorlesungen, Seminare). Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei 1,5 m Abstand). Zugelassen werden Teilnehmer, die sich zweimal wöchentlich testen lassen. Wie in der Schule besteht auf dem Hochschulgelände Maskenpflicht.

Gastronomie
Die Gastronomie darf auch im Innenbereich wieder öffnen.
Innen-und Außen bis 24 h. (Bei einer Inzidenz unter 100)
Ein Test ist nur bei einer Inzidenz zwischen 50 – 100 notwendig.
Am Tisch gilt die allgemeine Kontaktbeschränkung (siehe oben)
Reine Schankwirtschaften bleiben indoor geschlossen.

Hotellerie, Beherbergung:
Zimmer können künftig an alle Personen vergeben werden, die sich nach den neuen allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen (10 Personen, bei Inzidenz zwischen 50 und 100 aus max. drei Haushalten). In Gebieten mit einer Inzidenz < 50 muss jeder Gast künftig nur noch bei der Ankunft (nicht mehr wie bisher alle 48 Stunden) einen negativen Test vorweisen, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bleibt es bei Tests alle 48 Stunden.

Freizeiteinrichtungen:
Solarien, Saunen, Bäder, Thermen, Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbare Freizeiteinrichtungen, Schauhöhlen, Besucherbergwerke, Stadt- und Gästeführungen, Spielbanken/Spielhallen und Wettannahmestellen können mit Infektionsschutzkonzept wieder öffnen. In Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist ein negativer Test erforderlich. Prostitutionsstätten, Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.

Wirtschaftsnahe Veranstaltungen wie Kongresse/Tagungen werden unter den gleichen Voraussetzungen wie kulturelle Veranstaltungen zugelassen.

Flusskreuzfahrten werden ab dem 7. Juni wieder möglich unter der Voraussetzung eines negativen Tests vor jedem Landgang in Bayern und bei der Einschiffung, wenn diese in Bayern erfolgt.

Kulturelle Veranstaltungen:
Veranstaltungen unter freiem Himmel sind ab dem 7. Juni bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen zulässig. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedarf es eines Tests. Für kulturelle Veranstaltungen drinnen wie draußen können künftig nicht nur feste Bühnen, sondern wieder alle geeigneten Stätten genutzt werden (Hallen, Stadion etc.), wenn sie ausreichend Platz bieten, um einen sicheren Abstand der Besucher zu gewährleisten.

Gottesdienste:
Ab dem 7. Juni ist in Gebieten mit einer Inzidenz < 100 der Gemeindegesang wieder erlaubt (indoor mit FFP2-Maske). Bei Freiluftgottesdiensten entfällt die Maskenpflicht am Platz. Auf die Anzeige- und Anmeldepflicht wird verzichtet.

Proben von Laienensembles im Musik- und Theaterbereich sind künftig indoor und outdoor ohne feste Personenobergrenze möglich. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei Mindestabstand nach Hygienerahmenkonzept). Außerschulischer Musikunterricht wird ohne Personenobergrenze (mit Abstand) zulässig.

Sport:
Für alle wird Sport (kontaktfreier ebenso wie Kontaktsport) indoor wie outdoor in allen Gebieten mit einer Inzidenz < 100 ohne feste Gruppenobergrenzen möglich, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 allerdings nur für Teilnehmer, die einen aktuellen negativen Test vorweisen können. Es ist die gleiche Anzahl an Zuschauern möglich wie bei kulturellen Veranstaltungen, unter freiem Himmel also 500 Personen (bei fester Bestuhlung). Auf Sportanlagen wird die Zahl der Teilnehmer im Rahmenkonzept nach der Größe der Sportanlage sachgerecht begrenzt.

München wird der einzige deutsche Austragungsort im Rahmen der bevorstehenden Fußball-Europameisterschaft sein. Die Staatregierung unterstützt ausdrücklich Überlegungen, als Testlauf und Pilotprojekt für den Sport die Spiele      der Fußball-Europameisterschaft unter strengen Hygienevorgaben und mit einer erweiterten Zuschauerzahl zuzulassen. Es ist jetzt zu entscheiden, inwieweit unter den Voraussetzungen (1) vorbildlicher Infektionsschutzkonzepte der Spielveranstalter, (2) eines negativen aktuellen PCR-Tests jedes einzelnen Zuschauers und (3) einer gesicherten Zerstreuung der Zuschauer vor und nach dem Spiel ausnahmsweise erhöhte Zuschauerzahlen von bis zu 20 % der Kapazität (das sind ca. 14.000) zugelassen werden können.

Alten- und Pflegeheime:
Die Testpflicht für Besucher entfällt in Gebieten mit Inzidenz < 50. Gemeinschaftsveranstaltungen in den Heimen sind indoor mit 25 Personen, outdoor mit 50 Personen zulässig.

  1. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die nötigen Rechtsänderungen vornehmen. Die zuständigen Staatsministerien werden beauftragt, die geltenden Hygienerahmenkonzepte entsprechend anzupassen.

 

**Bericht aus der Kabinettssitzung vom 04.06.2021

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