Beschlüsse zu weiteren Corona-Lockerungen in Bayern

19. Mai 2020 , 16:22 Uhr

Das bayerische Kabinett hat sich heute zusammengesetzt und über weitere Corona-Lockerungen beraten.
Hier die wichtigsten Punkte:

Hotels dürfen öffnen

Ende Mai dürfen Hotels, Ferienwohnungen und Pensionen in Bayern wieder Gäste empfangen. Allerdings gelten auch hier die Kontaktbeschränkungen:
Gruppenübernachtungen sind z.B. nicht erlaubt – nur Personen aus einem Haushalt dürfen eine Wohnung oder ein Zimmer beziehen. Gäste und Personal müssen in den Fluren und Gemeinschaftsräumen Schutzmasken tragen. Schwimmbäder, Saunen, Wellness- und Fitnessbereiche müssen geschlossen bleiben. Auch Campingplätze dürfen unter strengen Hygienevorschriften öffnen.

Fitnessstudios weiter zu

Für Fitnessstudios und Tanzschulen muss erst noch ein Hygienekonzept entwickelt werden. Erst dann dürfen sie wieder öffnen. Laut Wirtschaftsminister Aiwanger dürfen sich Betreiber aber Hoffnungen machen, dass schon bald ein geeignetes Konzept steht.

Schlösser öffnen Tore

Touristen dürften sich freuen, denn Ende Mai öffnen auch die Bayerischen Schlösser wieder ihre Tore.
Und passend dazu startet auch wieder die Fluss- und Seenschifffahrt. Auch touristischer Bus- und Bahnverkehr ist dann wieder möglich.

Eltern atmen auf

Die Notbetreuung von Kindern wird ausgeweitet. Ab dem 25. Mai dürfen alle Vorschulkinder und deren Geschwisterkinder wieder in den Kindergarten. Auch Waldkindergärten dürfen dann wieder öffnen. Ab 15. Juni sollen die Kinder, die im Schuljahr 2021/22 schulpflichtig werden und die Krippenkinder, die am Übergang in den Kindergarten stehen, wieder aufgenommen werden.

Aufnahmestopp in Pflegeheimen endet

An Pflege- und Seniorenheimen soll künftig kein Aufnahmestopp mehr gelten. Gleiches gilt für stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

 

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