Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Bayern

07. Juni 2021 , 07:48 Uhr

Nach einem halben Jahr mit vielen Corona-Beschränkungen kehrt Bayern immer mehr zur Normalität zurück.  In vielen Regionen ist von Montag an wieder deutlich mehr möglich. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) lag am Sonntag kein einziger Kreis mehr über der Corona-Inzidenz-Marke von 100, nur sechs lagen noch über 50: Kronach Günzburg, Neu-Ulm, Unterallgäu, Kitzingen und die Stadt Schweinfurt.

Schon bei stabilen Inzidenzwerten unter 100 gilt:
Privat können sich zehn Menschen aus drei Haushalten treffen – plus Geimpfte und Genesene. Geburtstage, Hochzeiten oder Vereinssitzungen sind unter freiem Himmel mit 50 Menschen erlaubt, in geschlossenen Räumen die Hälfte. Teilnehmer müssen einen negativen Test vorzeigen.

In den Schulen soll es vom 21. Juni an wieder einen fast normalen Präsenzunterricht geben.
Gleiches gilt für Kindertagesstätten. Schüler müssen weiter Masken tragen und zweimal pro Woche einen Corona-Selbsttest machen. Hochschulen dürfen wieder Präsenzveranstaltungen anbieten, mit den gleichen Regeln wie für Schüler.

Gastwirte dürfen wieder drinnen und bis 24.00 Uhr bedienen. Zuvor war dies nur im Außenbereich bis 22.00 Uhr möglich.
Wer mit Menschen aus einem anderen Haushalt essen geht, muss einen negativen Test vorlegen.
Reine Schankwirtschaften bleiben zu.

Im Handel gehen die Türen wieder auf, Testpflicht und Voranmeldung zum Einkaufen fallen weg.
Allerdings darf jedes Geschäft nur einen Kunden pro zehn Quadratmetern Fläche hereinlassen.
Händler auf Wochenmärkten dürfen wieder alles verkaufen.

Alle Sportarten im Freien wie in der Halle sind mit Test wieder möglich.
Freizeitparks, Saunabetriebe und Bäder darf man mit Test besuchen.
Im Freien entfällt die Maskenpflicht.
Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel dürfen 500 Zuschauer haben.
In Musikschulen gibt es wieder Gruppenunterricht.
Die Gläubigen dürfen in den Kirchen wieder singen, mit Masken.

Bei stabilen Inzidenzwerten unter 50 gilt: Private Treffen sind mit zehn Menschen aus zehn Haushalten möglich.
Bei Geburtstagen, Hochzeiten oder Vereinssitzungen dürfen sich innen 50, unter freiem Himmel 100 Menschen treffen – ohne Tests.

In den Schulen gibt es nach den Pfingstferien wieder fast normalen Präsenzunterricht.
Gleiche Regeln gelten für Kitas. Masken und zwei Selbsttests pro Woche sind für Schüler weiter Pflicht.

Bewohner von Pflegeheimen können leichter Angehörige und Freunde empfangen:
Die Testpflicht für Besucher fällt weg. Zudem sind in den Einrichtungen wieder Treffen von 25 Menschen in Innenräumen und 50 Menschen im Freien möglich.

Die Testpflicht entfällt auch beim Sport, in der Gastronomie beim Essen mit Menschen aus anderen Haushalten, sowie in Freizeitparks, Saunen und Bädern.

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