Das Hin und Her nimmt kein Ende.
Es wird weiter um den Bau einer dritten Start- und Landebahn am Münchner Flughafen gestritten.
Zuletzt hat der Airport vor Gericht gewonnen:
Er darf das sogenannte ewige Baurecht für die Startbahn behalten.
Dagegen geht jetzt der Landkreis Freising vor -und legt beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen das Urteil ein.