Fast eine halbe Million Euro.
So viel Kohle will ein Rentner am Flughafen München mit den Flieger nehmen.
Aber er scheitert am Zoll.
Als die Beamten den Handgepäckskoffer öffnen, entdecken bündelweise 50 Euro-Scheine.
Insgesamt sind es 455 000 Euro.
Der Zoll stellt das Geld sicher und leitet ein Bußgeldverfahren ein.
Denn der Passagier hätte den Zaster beim Zoll anmelden müssen.
Oder wie es der Zoll ausdrückt:
Personen, die mit Barmitteln – also Bargeld und Wertpapieren sowie Gold mit hohem Goldgehalt – im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr in einen Nicht-EU-Staat aus Deutschland aus- oder aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland einreisen, müssen diesen Betrag bei der zuständigen deutschen Zollstelle schriftlich anmelden