Geflügel im Landkreis Rottal-Inn muss erneut in den Stall

08. Februar 2021 , 14:24 Uhr

Nachdem das Landratsamt die Stallpflicht aufgehoben hatte, muss diese auf Weisung der Regierung von Niederbayern wieder eingeführt werden. Die Einschleppung der sogenannten Geflügelpest sei weiterhin hoch, hieß es. Diese Verfügung tritt um heute um Mitternacht in Kraft. Alle privaten und gewerblichen Tierhalter im Kreis Rottal-Inn müssen das Geflügel nun wieder in Ställen unterbringen. Das gilt auch für den Nachbarlandkreis Passau.

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