Er sitzt lebenslang hinter Gittern und pocht trotzdem auf seinen Urlaub.
Ein Mörder aus der JVA Straubing zieht vor Gericht.
Er klagt, weil er an Weihnachten Ausgang will.
Den Freigang bekommt er aber erst im Sommer.
Zusammen mit drei Justizbeamten, was dem Schwerkriminellen auch nicht passt.
In MIttlerweile zweiter Instanz weist das Bayerische Oberlandesgericht die Klage ab.
Nach Meinung der Richter hat die JVA in dem Fall richtig entschieden.