Die Regierung von Niederbayern hat sich nun gegenüber den unmittelbaren Anwohnern geäußert. In einem Schreiben des Sachgebietsleiters für Flüchtlingsbetreuung und Integration heißt es: Die Regierung von Niederbayern habe gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten die gesetzliche Aufgabe der Unterbringung von Asylbewerbern. Die Gemeinden haben daran mitzuwirken. Es bestehe Interesse an der Anmietung des Gebäudes und man halte des Objekt grundsätzlich für geeignet. Die geäußerten Bedenken verstehe man angesichts mancher öffentlicher Debatten, dies entspräche aber nicht den eigenen Erfahrungen hinsichtlich der Flüchtlingsunterbringungen in Niederbayern.