Landkreis Dingolfing-Landau muss Corona-Maßnahmen verschärfen

16. August 2021 , 07:39 Uhr

Immer mehr Bundesländer gehen weg vom starren Blick auf die Inzidenz.
In Bayern ist das noch nicht der Fall – und das merken gerade die Menschen im Landkreis Dingolfing-Landau.
Weil hier die Inzidenz weiter über 50 liegt, gelten ab heute zusätzliche Corona-Maßnahmen.

In vielen Bereichen gilt wieder eine Testpflicht für Ungeimpfte.
Zum Beispiel beim Kino-oder Freizeitpark-Besuch.
Dazu kommen noch Einschränkungen bei den Kontakten.
Hier die komplette Übersicht:

  • Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und privat genutzten Flächen ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weitere Hausstände (max. zehn Personen) gestattet. Kinder unter 14 sowie Geimpfte oder Genesene bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.
  • Private und öffentliche Veranstaltungen sind bis 25 Personen innen und 50 Personen im Freien zugelassen. Bei privaten Veranstaltungen – etwa Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern – werden Geimpfte und Genesene nicht mitgerechnet, bei öffentlichen Veranstaltungen wird einschließlich Geimpfter und Genesener gerechnet. Ungeimpfte benötigen in jedem Fall einen Negativtest.
  • Kontaktfreier Sport ist ohne Testnachweis in Gruppen von bis zu zehn Personen oder unter freiem Himmel bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.
  • Ungeimpfte Besucher von Sportveranstaltungen oder ungeimpfte Sportler aus Gruppen, die größer als zehn Personen sind, brauchen einen Test.
  • Ungeimpfte Besucher von Freizeitparks, Indoorspielplätzen, Freizeiteinrichtungen, Badeanstalten, Hotelschwimmbädern, Thermen, Wellnesszentren, Saunen, Spielhallen müssen einen Test vorweisen können.
  • Ungeimpfte Gäste der Gastronomie aus mehreren Haushalten an einem Tisch benötigen einen Testnachweis.
  • Jeder ungeimpfte Hotelgast hat bei Ankunft und zusätzlich für jede weiteren 48 Stunden einen Test zu erbringen.
  • Ungeimpfte Besucher von Kulturveranstaltungen, Kinos, Theatern, Konzerthäusern oder Bühnen müssen einen Test vorweisen.
  • An Grundschulen, Grundschulstufen an Förderschulen sowie an allen weiterführenden Schulen gilt die Pflicht für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer zum Tragen einer medizinischen Maske am Sitzplatz und auf Begegnungsflächen.
  • Unabhängig von der Inzidenz gilt ab Montag in ganz Bayern wieder eine Testpflicht für ungeimpfte Besucher und Mitarbeiter von Seniorenheimen und Pflegeeinrichtungen.
  • Hinweis: Genannte Testergebnisse (PCR, Antigenschnelltest oder Selbsttest) dürfen nicht älter als 24 Stunden sein und müssen in schriftlicher oder digitaler Form vorliegen. Selbsttests müssen vor Ort unter Aufsicht des Betreibers durchgeführt werden. Für Kinder unter sechs Jahren ist kein Test nötig. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen.

 

Kategorien: Pressemitteilung

 

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