Jetzt ist es da:
Das Urteil gegen den Axt-Angreifer von Straßkirchen.
In einem ICE attackiert er mehrere Fahrgäste –
zwei Menschen werden verletzt.
Jetzt hat das Landgericht Regensburg entscheiden:
Der 21-Jährige muss dauerhaft in die Psychiatrie.
Weil der Syrer unter Schizophrenie leidet, gilt er als schuldunfähig.
Politische oder religiöse Gründe für seine Tat gibt es nicht, meint das Gericht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.