Beschmiert, zerrissen oder sogar ganz weg:
Viele Wahlplakate in Niederbayern erleben den Wahltag oft nicht unbeschadet.
Aktuell meldet uns die Polizei Fälle aus Landau und Wallersdorf.
Hier wird jeweils ein Wahlplakat beschädigt.
Fakt ist:
Wahlplakate sind das Eigentum der jeweiligen Partei.
Darum ist es nicht erlaubt, die Plakate in irgendeiner Weise zu verändern.
Wer das trotzdem macht, begeht eine Sachbeschädigung.
Die ist natürlich verboten.
Wer erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe rechnen.