Was gilt ab welcher Inzidenz? Hier die Übersicht

26. August 2021 , 10:58 Uhr

Was gilt jetzt wo?
Diese Frage stellen sich immer mehr Menschen in Niederbayern, denn die Zahlen steigen.
Trauriger Spitzenreiter in der Region ist der Landkreis Dingolfing-Landau mit einer 7-Tage-Inzidenz von 92,05.
Dicht dahinter liegt die Stadt Landshut mit 70,83.
Auch die Landkreise Rottal-Inn und Landshut liegen bei einem Wert von über 50.
Und wer diese Marke drei Tage lang in Folge knackt, für den gelten wieder strengere Maßnahmen.

 

 

 

Inzidenzstufe
<35
Inzidenzstufe
35-50
Inzidenzstufe
>50
Kontakte Insgesamt 10 Menschen aus beliebig vielen Haushalten (Kinder unter 14, vollständig Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt) Insgesamt 10 Menschen aus beliebig vielen Haushalten (Kinder unter 14, vollständig Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt) Insgesamt 10 Menschen aus 3 Haushalten (Kinder unter 14, vollständig Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt)
Öffentliche Veranstaltungen draußen bis zu 100 Personen; drinnen bis zu 50 Personen; Geimpfte und Genesene werden mitgezählt draußen bis zu 100 Personen; drinnen bis zu 50 Personen; Geimpfte und Genesene werden mitgezählt draußen bis zu 50 Personen; drinnen bis zu 25 Personen; drinnen: aktueller negativer Coronatest oder Nachweis von vollständiger Impfung/Genesung; Geimpfte und Genesene werden mitgezählt
Private Veranstaltungen (z.B. Hochzeit, Geburtstag) draußen bis zu 100 Personen; drinnen bis zu 50 Personen; Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt draußen bis zu 100 Personen; drinnen bis zu 50 Personen; Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt draußen bis zu 50 Personen; drinnen bis zu 25 Personen; drinnen: aktueller negativer Coronatest oder Nachweis von vollständiger Impfung/Genesung; Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt
Läden des täglichen Bedarfs geöffnet mit Kundenbegrenzung und Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet mit Kundenbegrenzung und Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet mit Kundenbegrenzung und Hygiene- und Abstandskonzept
Groß- und Einzelhandel, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe; Märkte geöffnet mit Kundenbegrenzung und Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet mit Kundenbegrenzung und Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet mit Kundenbegrenzung und Hygiene- und Abstandskonzept

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