Änderungen zum Juli 2019

28. Juni 2019 , 14:45 Uhr

Auch in diesem Monat gibt es wieder einige Änderungen.
Einen Überblick finden Sie hier:

Renten und Kindergeld steigen

Rentner und auch alle Familien können freuen.
Sie bekommen mehr Geld: sowohl Renten als auch Kindergeld steigen.

Erstere um knapp 3,2 Prozent – heißt ein Rentner in Niederbayern, der 1000 Euro im Monat hat, bekommt ab sofort 31,80 mehr.

Gibt aber auch einen Haken: Denn als Folge der Erhöhung werden etwa 48.000 Rentner überhaupt erst steuerpflichtig.

Beim Kindergeld gibt es dagegen Keinen. Für jedes Kind bekommen Eltern ab sofort 10 Euro mehr im Monat.



Briefporto steigt erneut

Aber wir müssen in Zukunft auch wieder mehr Geld ausgeben! Zumindest wenn wir Briefe verschicken.  Die Post erhöht zum 01. Juli mal wieder ihr Briefporto von 70 auf 80 Cent. Auch Postkarten und andere Briefe werden um jeweils 10 Cent teurer.



Neue Frist für Steuererklärung

Dafür bekommen wir aber mehr Zeit. Zumindest bei der leidigen Sache: Steuererklärung!

Da greift jetzt die neue Frist. Wer seine Steuererklärung selbst macht, musste die bisher bis zum 31. Mai abgeben. Seit diesem Jahr ist die Frist der 31. Juli. Also noch schnell alle Formulare und Unterlagen beim Finanzamt einreichen.

Kleiner Hinweis an der Stelle: Wer seine Lohnsteuer bei einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein macht hat noch bis Ende Februar 2020 Zeit.



Midijobber dürfen mehr verdienen

Und alle sogenannten Midi-, nicht Minijobber, dürfen ab diesem Monat mehr verdienen. Midijobber war man bislang, wenn man zwar mehr als 450 Euro, aber weniger als 850 Euro Euro Brutto im Monat verdient. Jetzt steigt diese Grenze von 850 auf 1300 Euro. Wichtig ist das vor allem, weil jetzt bis zu dem höheren Betrag nur die reduzierten Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen.



Anwohner erhalten Straßenausbau-Kosten

Die Härtefallkommission Straßenausbaubeiträge, kurz „Strabs“, nimmt ab diesem Monat ihre Arbeit auf. Grundstückeigentümer in Bayern können für ihre zwischen 2014 und 2017 gezahlte Straßenausbaubeiträge eine Rückerstattung beantragen, zumindest für einen Teil.

Dafür müssen sie aber nachweisen, dass sie durch die Zahlung der Beiträge einen unangemessenen finanziellen Nachteil erlitten haben.
Für die Anträge gilt ein Selbstbehalt von 2000 Euro und eine Einkommensobergrenze von 100.000 Euro, für Lebenspartner oder Ehepaare zählt der doppelte Betrag.

Grundstücksbesitzer müssen den Antrag bis spätestens Ende des Jahres einreichen.



Pfändungsgrenzen steigen

Die Pfändungsgrenzen werden ab sofort um gut vier Prozent erhöht. Damit haben Menschen, gegen die eine Pfändung vorliegt, in Zukunft etwas mehr Geld zur Verfügung. Damit steht Betroffenen bei der Pfändung ihrer Einkommen auf der untersten Stufe ein Freibetrag von 1179,99 Euro monatlich zu, beim Pfändungsschutzkonto sind künftig 1178,59 Euro geschützt.



Modellprojekt zum solidarischen Grundeinkommen

Die Hauptstadt Berlin will das solidarische Grundeinkommen testen. Ende Mai hat sich die Regierung darauf geeinigt, die dafür nötigen Gelder freizugeben.
Im Gegensatz zum bedingungslosen Grundeinkommen ist das solidarische Grundeinkommen an ein Beschäftigungsverhältnis gekoppelt.

Erwerbslose Berliner arbeiten in staatlichen und öffentlich geförderten Einrichtungen und erhalten dafür Geld. Entlohnt werden die Teilnehmer nach dem Tarif- oder Mindestlohn.
Sie arbeiten zum Beispiel als Hausmeister, Hilfskraft für Lehrer oder in Pflegeeinrichtungen.

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