Wahlfälschungsprozess Geiselhöring: Angeklagter muss keinen Schadensersatz zahlen

08. Oktober 2019 , 12:08 Uhr

Im Wahlfälschungsprozess von Geiselhöring ist ein erstes Urteil gefallen.
Der Landkreis Straubing-Bogen und die Stadt Bogen hatten den Landwirt und mutmaßlichen Drahtzieher hinter der Wahlmanipulation auf Schadensersatz verklagt.
Das Landgericht Regensburg sagt nun:
Der Angeklagte muss die Kosten für die Wahlwiederholung nicht zahlen.
Er habe ja nicht ahnen können, dass wegen seines mutmaßlichen Betrugs die Wahl wiederholt werden muss.
Dem Mann wird vorgeworfen die Kommunalwahl 2014 mit Briefwahlunterlagen von rumänischen Erntehelfern manipuliert zu haben.

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